Mitbaukeller

In Abgrenzung zum Ausbaukeller übernimmt der Bauherr beim Mitbaukeller zusätzlich zum Innenausbau elementare Bauabschnitte in Eigenleistung. Allerdings verbleiben im Hinblick auf die Gewährleistung alle für die Statik und Konstruktion relevanten Arbeiten in der Hand des Bauträgers. Beide Vertragsparteien legen im Vorfeld die Arbeitsanteile und auch den für beide Seiten verpflichtenden Zeitplan fest.
Somit ist der Bauherr nicht nur für die fachgerechte Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten verantwortlich, sondern ebenso für die fristgerechte Fertigstellung. Mehrkosten durch eventuelle Verzögerungen der weiteren Bauabschnitte gehen zulasten des Bauherrn. Ebenso übernimmt dieser die alleinige Haftung für die in Eigenleistung erbrachten Anteile. Das Einsparpotenzial beschränkt sich auf die reine Arbeitsleistung. Die Materialkosten bleiben hiervon unberührt.
Hier eine Übersicht der üblichen Eigenleistungen für den Mitbaukeller:
- Sohlplatte erstellen
- Fundamenterder verlegen
- Entwässerungsleitungen verlegen
- Kellerfenster oder Lichtschächte installieren
- Isolierung von erdberührten Außenwandflächen
- Innentreppe errichten
- weiterer Innenausbau





